Zulassung von Homöopathika schafft lediglich juristische Realität, keine medizinisch naturwissenschaftliche

Homöopathie-Hersteller droht Kritikern

von Holger Westermann

Die Ärztin, ehemalige Homöopathin und heutige Kritikerin Frau Dr. Natalie Grams und den Pharmazeuten Prof. Dr. Gerd Glaeske erhielten eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen „ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie“. Glaeske hat unterzeichnet, Grams will den Konflikt ausfechten.

Frau Grams wendet sich vehement gegen Heilmethoden, die nicht naturwissenschaftlich-medizinisch fundiert sind. So antwortete sie in einem Interview der Zeitung „Die Rheinland-Pfalz“ auf die Frage „Machen wir es kurz: Wirken Homöopathika?“ mit dem zugespitzten Statement „Nicht über den Placebo-Effekt hinaus.“ Daraufhin erhielt sie nun vom Homöopathika-Hersteller Hevert die Aufforderung sich zu verpflichten, diese Aussage in der Öffentlichkeit nicht mehr zu wiederholen. Diese Unterlassungserklärung hätte zur Folge, dass sie bei jeder Zuwiderhandlung (wenn sie das trotzdem nochmals öffentlich sagt) € 5.100 an Hevert zahlen müsste. Doch Grams zeigt sich renitent und hat den Vorgang über Twitter kommentiert: „Was sagen wir, wenn die #Homöopathie-Pharma versucht uns mundtot zu machen? Not today“.

Glaeske ist seit 1999 Professor für Arzneimittelversorgungsforschung an der Universität Bremen. Er ist bekannt als Pharmakritiker, Herausgeber des Arzneimittelreports (bis 2015) und des Nachschlagewerks „Bittere Pillen“. Anlass für die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung soll seine Bemerkung in einer ARD-Sendung gewesen sein „bei homöopathischen Mitteln fehlt bisher grundsätzlich bei allen Mitteln, die homöopathisch daherkommen, ein Wirksamkeitsnachweis“.

Was bewegt einen Hersteller von Homöopathika zu solch einer Maßnahme? Auf Nachfrage erklärte das Unternehmen gegenüber der Deutschen Apothekerzeitung (DAZ.online), man störe sich vor allen daran, dass nicht zwischen registrierten und zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln differenziert werde. Für letztere müsste nämlich die Wirksamkeit in den behaupteten Anwendungsgebieten belegt werden. Daher sei die Aussage „Homöopathika wirken nicht über den Placebo-Effekt“ eine „falsche Tatsachenbehauptung“.

Dazu muss man wissen, dass für Homöopathika besondere Zulassungsregeln gelten. Während alle anderen Arzneimittel (gern als „schulmedizinisch“ diskreditiert) vor ihrer Zulassung in aufwändigen klinischen Studien die Wirksamkeit und Vertretbarkeit der Nebenwirkungen nachweisen müssen, ist das bei Homöopathika nicht notwendig. Hier genügt der sogenannte „Binnenkonsens“ um für eine bestimmte Indikation (Therapie einer Erkrankung) zugelassen zu werden. Homöopathen müssen sich untereinander einig sein und der Hersteller kann sich auf das Homöopathische Arzneibuch berufen. Naturwissenschaftlich-medizinische Evidenz ist nicht notwendig. Bei allen anderen Arzneimitteln sind Ärzte verpflichtet, auftretende Nebenwirkungen zu melden, auch davon sind Homöopathika ausgenommen. Insofern erstaunt es nicht, dass Homöopathika als frei von Nebenwirkungen gelten.

Durch diese Regelungen wird den Homöopathika Wirksamkeit und Verträglichkeit lediglich durch einen Konsens der Homöopathen zugeschrieben. Aufgrund der speziellen Zulassung wird daraus juristische Realität. Über die naturwissenschaftlich-medizinische Qualifikation als Arzneimittel sagt die jedoch noch nichts aus. Doch genau auf diese besondere Qualität als „ zugelassenes homöopathisches Arzneimittel“ insistiert offensichtlich der Homöopathie-Hersteller Hevert.

Glaeske warnte in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“, dass ein Zirkelschluss als Wirksamkeitsnachweis wissenschaftlich gesehen nicht akzeptabel sei. Die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung will er dennoch akzeptieren.

Quellen:

Süddeutsche Zeitung (2019a): Homöopathie-Firma mahnt Skeptiker ab. Online veröffentlicht 31.05.2019.

Süddeutsche Zeitung (2019b): Abmahnung wegen Globuli-Kritik. Online veröffentlicht 01.06.2019.

Deutsche Apotheker Zeitung (2019): Registrierte vs. zugelassene Homöopathie: Hevert legt Wert auf Unterscheidung. Online veröffentlicht 04.06.2019.

Pharmazeutische Zeitung (2019): Von der Glaubens- zur Gerichtssache. Online veröffentlicht 07.06.2019.

Erstellt am 18. Juli 2019
Zuletzt aktualisiert am 18. Juli 2019

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